Erbschaftssteuern - Handlungsbedarf?
Die kürzlich lancierte Eidgenössische Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ wirft bereits hohe Wellen.
Obwohl es noch Jahre bis zur Volksabstimmung dauern wird, sorgt ein Satz in den vorgesehenen Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung bereits heute für Hektik und rote Köpfe:
Schenkungen werden rückwirkend ab 1. Januar 2012 dem Nachlass zugerechnet.
Sollte also die Volksinitiative, welche Nachlässe über zwei Millionen Franken mit 20% besteuern will, dereinst vom Volk angenommen werden, besteht in den verbleibenden zweieinhalb Monaten des Jahres 2011 allenfalls noch akuter Handlungsbedarf. D.h. es könnte als Vorsichtsmassnahme empfehlenswert sein, Schenkungen noch vor Ablauf des Jahres vorzunehmen, um eine allfällige spätere Besteuerung für den Fall der Annahme der Initiative zu vermeiden. Wie zu erfahren ist, werden Notariate und Grundbuchämter mit Anfragen zum schenkungsweisen Übertrag von Liegenschaften noch vor Ende Jahr bestürmt.
Für Auskünfte und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

