Fabian Baikhardt, lic. iur. und dipl. Steuerexperte
Die mit der Volksabstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung vom 27. September 2009 beschlossene und auf sieben Jahre befristete Erhöhung der Mehrwertsteuersätze tritt auf den 1. Januar 2011 in Kraft.
Neue Steuersätze ab 1. Januar 2011
bis 31.12.2010 NEU ab 1.1.2011
Normalsatz 7.6% 8.0%
Reduzierter Satz 2.4% 2.5%
Sondersatz
für Beherbergungsleistungen 3.6% 3.8%
Was ist bei der Rechnungsstellung zu beachten?
- Als Grundsatz gilt, dass für den anzuwendenden Steuersatz der Zeitpunkt resp. der Zeitraum der Leistungserbringung massgebend ist und somit weder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung
- Leistungen, die ab dem 1.1.2011 erbracht werden, sind somit ab sofort mit den neuen Steuersätzen zu fakturieren
- Wird eine Leistung teilweise vor und teilweise nach dem 1.1.2011 erbracht, so ist für die Leistung, welche bis zum 31.12.2010 erbracht wird, der heute aktuelle Steuersatz (z.B. 7.6%) und für die Leistungserbringung nach dem 1.1.2011 der neue Satz (z.B. 8.0%) in Rechnung zu stellen; dies kann in der gleichen Rechnung geschehen, wobei das Datum oder der Zeitraum der Leistung klar ersichtlich sein muss
- Bei periodischen Leistungen (wie Abos, Service- und Wartungsverträge etc.), die sich über den Zeitpunkt vom 1.1.2011 erstrecken, ist eine Aufteilung „pro rata temporis“ vorzunehmen; d.h. bei einem Zeitungs-Abo mit Gültigkeit für die Periode vom 1.9.2010 bis 31.8.2011 ist für den Zeitraum vom 1.9.-31.12.2010 der aktuelle Satz von 2.4% und für die Zeit vom 1.1.-31.8.2011 der neue Satz von 2.5% zu fakturieren
- Vorauszahlungen oder Akonto-Rechnungen sind ebenfalls entsprechend dem Zeitraum der Leistungserbringung aufzuteilen
- Die neuen Abrechnungsformulare, welche auch die neuen Steuersätze enthalten, gelangen ab dem 3. Quartal 2010 zur Anwendung; allfällige Berichtigungen aus den ersten beiden Quartalen 2010 sind also in diesen Abrechnungen vorzunehmen
- Die in Rechnung gestellte Vorsteuer kann geltend gemacht werden, also auch eine solche mit dem neuen Steuersatz

